AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtssicherheit für beide Seiten.

  • Allgemeine Infos

    WT-Sound, Inhaber Uwe Wagner


    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Vermietung unserer Technik und Services. Sie schaffen Klarheit für dich als Mieter und für uns als Anbieter – damit alles fair und transparent abläuft.


    Bitte nimm dir einen Moment Zeit, unsere AGB aufmerksam zu lesen, bevor du eine Reservierung vornimmst. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.

WT-Sound, Inhaber Uwe Wagner

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Vermietung unserer Technik und Services. Sie schaffen Klarheit für dich als Mieter und für uns als Anbieter – damit alles fair und transparent abläuft.

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, unsere AGB aufmerksam zu lesen, bevor du eine Reservierung vornimmst. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.

AGB

1. Geltungsbereich


Mit Abschluss eines Miet- oder Dienstleistungsvertrages zwischen WT-Sound, Uwe Wagner, Am Ibrunnenrain 12, 79787 Lauchringen (nachfolgend Vermieter genannt), und dem Kunden (nachfolgend Mieter genannt) gelten die folgenden Bedingungen als bindend. Sie werden vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt. Abweichenden Vorschriften des Mieters widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.


Als Mieter gilt die Person, die den Mietvertrag unterzeichnet.

2. Mietvoraussetzungen


Zur Anmietung von PA-Anlagen und Zubehör sind alle Personen ab 18 Jahren berechtigt.
Mietanfragen sind zunächst unverbindlich. Ein verbindlicher Anspruch auf die Reservierung der Technik besteht erst nach einer schriftlich bestätigten Mietvereinbarung (z.B. per E-Mail oder WhatsApp) und – je nach Art des Events – nach Eingang einer Reservierungspauschale bzw. Anzahlung.

3. Mietvereinbarung


Eine Mietvereinbarung dient als Vorstufe des Mietvertrags.
Sie ist die Zusicherung des Vermieters, die vereinbarten Mietgegenstände für den vereinbarten Zeitraum zu reservieren.
Die Vereinbarung erfolgt durch den Vermieter schriftlich, z. B. per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht.


Verbindlichkeit der Reservierung:


  • Private Events: Die Reservierung ist erst verbindlich, wenn eine Reservierungspauschale von 15 € (bei Buchungen bis 100 €) bzw. 30 € (ab 100 €) eingegangen ist.

  • Öffentliche Events (z. B. Vereins- oder Firmenveranstaltungen): Die Reservierung wird verbindlich mit Eingang einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises.

  • Last Minute-Buchungen (innerhalb von 5 Tagen vor dem Event): Reservierung kann auch ohne Anzahlung oder Pauschale erfolgen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anfrage.

4. Transport, Gefahrenübergang


Bei Selbstabholung geht die Sorgfaltspflicht für die gemieteten Gegenstände ab Verlassen der Räumlichkeiten des Vermieters auf den Mieter über. Bei Anlieferung übernimmt der Mieter die Sorgfaltspflicht ab der offiziellen Übergabe.

5. Kaution


Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, deren Höhe sich nach dem Wert der gemieteten Gegenstände richtet. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe in unversehrtem Zustand erstattet.


Die Kaution kann zur Deckung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswerten oder fehlendem Zubehör einbehalten werden. Übersteigt der Schaden die Höhe der Kaution, haftet der Mieter für die Differenz.

6. Mietverhältnis


Alle Mietobjekte bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vollständig und in einwandfreiem Zustand zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe gelten Verzögerungstage als zusätzliche Einsatztage und werden nachträglich berechnet. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe haftet der Mieter für Folgeschäden, z. B. entgangene Aufträge.


Eine Weitergabe, Untervermietung oder Verleih der gemieteten Gegenstände an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

7. Mietzeit und -preis


Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme der Mietgegenstände und endet am vereinbarten Rückgabetermin. Die Miete wird auf Basis der Einsatztage berechnet. Verspätete Rückgaben werden als zusätzliche Einsatztage abgerechnet.

8. Stornierung


Private Events

  • Kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor dem Abholtermin möglich; eine gezahlte Reservierungspauschale wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
  • Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen verfällt die Reservierungspauschale zugunsten des Vermieters.

Öffentliche Events (Vereine, Firmen etc.)

  • Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor dem Event. Danach verfällt die Anzahlung.
  • Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nicht, sofern nicht nachweislich eine höhere Gewalt vorliegt.

Last Minute-Buchungen

  • Last Minute-Buchungen (Reservierung innerhalb von 5 Tagen vor dem Event) sind auch ohne Anzahlung oder Reservierungspauschale möglich – abhängig von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anfrage.

  • Bei Nichterscheinen oder sehr kurzfristiger Absage (< 24 h) behalte ich mir vor, die betreffende Person zukünftig nicht mehr zu berücksichtigen.


Höhere Gewalt

  • Stornierungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Krankheit des Veranstalters bei Einzelpersonen) sind grundsätzlich kostenfrei.

9. Mängel


Der Mieter ist verpflichtet, Mängel sofort bei Übernahme zu melden. Der Vermieter kann Mängel durch Reparatur oder Austausch beheben. Bei verspäteter Meldung oder Nichterfüllung von Austauschansprüchen durch den Vermieter besteht kein Schadensersatzanspruch.

10. Haftung


Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände entstehen.

Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden oder Verlust während der Mietdauer. Im Schadensfall ist der Wiederbeschaffungspreis fällig.

11. Zahlungsbedingungen


Zahlung ausschließlich in bar bei Abholung oder Übergabe.


Aus Erfahrung hat sich dieses einfache und direkte Verfahren für beide Seiten bewährt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir
keine Zahlung per Überweisung mehr anbieten – auch nicht für Firmen- oder Vereinskunden.


Eine eventuell bereits geleistete Reservierungspauschale (für private Events) oder Anzahlung (für öffentliche bzw. gewerbliche Events) wird dabei voll auf den Mietpreis angerechnet.


Eine
offizielle Rechnung kann bei Bedarf selbstverständlich erstellt werden.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und Teilnichtigkeit


Gerichtsstand ist Lauchringen. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.