PREISINFOS

Hier findets du Informationen über die Gestaltung unserer Miet- und Service-Preise, sowie über unsere Zahlungskonditionen.

Solltest Du Fragen zu diesem Thema haben, nimm einfach Kontakt mit uns auf.

Generelle Hinweise zu unseren Mietpreisen


Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinabrt wurde, erfolgt die Bezahlung der Miete inkl. der Kosten für die Serviceleistungen in bar bei Übergabe der Anlage an den Mieter.

Spätestens bei der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter wird der Termin für die Rückgabe der gemieteten Gegenstände besprochen.

Der vereinbarte Mietpreis gilt für die Zeit ab der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter bis zum vereinbarten Rückgabetermin.


Beachte:

Eine Rückgabe nach dem vereinbarten Rückgabetermin hat eine Mietnachzahlung zur Folge, sofern eine solche Verzögerung nicht durch den Vermieter explizit genehmigt wurde.

(Siehe auch Abschnitt Verzug der Rückgabe).


Mietpreisberechnung anhand der offiziellen Einsatztage


Wir machen keine Tages- oder 24Stunden-Preise!

Für die Berechnung der Miete berechnen wir nur die offiziellen Einsatztage.


Daher ist es für die Berechnung der Miete unerheblich, wann die Übergabe der gemieteten Gegenstände an den Mieter erfolgt oder diese wieder zurückgegeben werden.


Erster offizieller Einsatztag

Die Miete für den ersten, offiziellen Einsatztag entspricht dem Basismietpreis. Der Basismietpreis ist der Mietpreis, der auf unserer Webseite angegeben ist.


Jeder weitere, offizielle Einsatztag

Die Miete für jeden weiteren, offiziellen Einsatztag beträgt die Hälte des Basismietpreises.


Beispiel Dorffest:

Eine Anlage ist auf unserer Webseite zu einem Basismietpreis von 100 EUR ausgeschrieben. Der Mieter benötigt diese Anlage am Samstag und am Sonntag. Das entspricht 2 Einsatztage.

Der gesamte zu entrichtende Mietpreis berechnet sich wie folgt:

  • Mietpreis für den Samstag (1. Einsatztag) = Basismietpreis = 100 EUR
  • Mietpreis für den Sonntag (2. Einsatztag) = 1/2 des Basismietpreises = 50 EUR


Die Gesamtmiete beträgt folglich 150 EUR.


Ausnahme von dieser Regel

Die zuvor genannte Preisregelung für mehrere Einsatztage gilt nur dann, wenn die Einsatztage unmittelbar aufeinander folgen. 

Wird dagegen beispielsweise eine Anlage für 3 Wochen gemietet und die Anlage während dieser Zeit lediglich an zwei Tagen verwendet (Anzahl offizieller Einsatztage = 2), so wird der zeitliche Aspekt von 3 Wochen im Mietpreis eingerechnet.


Verzug der Rückgabe


Der Mieter ist zur vollständigen Rückgabe der gemieteten Gegenstände verpflichtet.

Ein Verzug der Rückgabe liegt dann vor, wenn der Mieter die gemieteten Gegenstände nicht spätestens am vereinbarten Rückgabetermin vollständig zurückbringt oder der Vermieter eine durch den Mieter gewünschte Verzögerung nicht bewilligt hat.


Wird die Rückgabe durch den Mieter verzögert, muss dieser pro Verzögerungstag die Hälfte des normalen Mietpreises nachzahlen. Der Vermieter behält sich zudem das Recht vor, diese Mietnachzahlung aus der hinterlegten Kaution zu entnehmen.


Ein Verzug kann auch Teile der gemieteten Gegenstände betreffen. In diesem Fall berechnet sich die Nachmiete aus dem Basismietpreis der betreffenden Gegenstände.


Preise für Serviceleistungen


Alle auf unserer Webseite angegebenen Mietpreise verstehen sich grundsätzlich als Abholpreise (Standort D-79787 Lauchringen). 

Falls nichts anders vereinbart wurde, ist der Mieter für Transport, Auf- und Abbau, Betrieb und Reinigung der Mietobjekte selbst zuständig.


Auf Wunsch kann der Mieter jedoch Serviceleistungen hinzubuchen.

(Siehe Serviceleistungen)


Stundensatz für Serviceleistungen

Mo-So von 8:00 bis 18:00 Uhr: 60 EUR

Mo-So von 18:00 bis 24:00 Uhr: 90 EUR

Mo-So von 0:00 bis 08:00 Uhr: 120 EUR


Für kurzfristig beauftragte Serviceleistungen (weniger als 24 Stunden vor Leistungserbringung) berechnen wir einen Aufschlag von 50% auf die o.g Preise.



Fahrtkosten

Im Falle von Transport (Lieferung/Abholung) stellen wir neben den oben genannten zeitlichen Aufwendungen Kosten für Treibstoff (Benzin/Diesel) in Rechnung.

Hierbei berechnen wir 0,60 EUR pro km.


Reinigung und Pflege

Generell erwarten wir, die gemieteten Gegenstände in gleicher Weise zurückzuerhalten, wie wir sie ausgegeben haben.

Das bedeutet: Geräte sind vom übermässigen Schmutz befreit und Kabel gereinigt und im akzeptablen Rahmen zusammengelegt.


Eine normale Reinigung in Form einer 'Entstaubung' der gemieteten Gegenstände ist bereits im regulären Mietpreis enthalten.

Sollten Geräte im nicht akzeptablen Rahmen verschmutzt oder Kabel verdreckt oder nicht ordentlich zusammengelegt zurückgebracht werden, stellen wir die dadurch entstehenden Arbeiten dem Kunden in Rechnung. 

Hierfür setzen wir einen Stundensatz von 60 EUR an.


Reparaturen kleiner Beschädigungen

Als kleine Beschädigung sind Beschädigungen zu sehen, die der Vermieter selbst beheben kann, wie beispielsweise Beschädigungen an Lautsprechergehäusen.

Für dadurch entstehende Reparaturen setzen wir einen Stundensatz von 60 EUR an.


Allgemeine Zahlungskonditionen


Bezahlung des Mietpreises

Sofern nicht anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Mietpreises + Serviceleitungen gesamthaft in bar bei Übergabe der Gietobjekte an den Mieter.


Anzahlung

"WT-Sound" als Vermieter kann situativ (z.B. bei grösseren Vermietungen) auf eine Anzahlung bestehen.

In der Regel beträgt die Anzahlung 50% des vereinbarten Mietpreises und ist durch den Mieter im voraus zu entrichten.


Kaution

In der Regel ist bei Abholung der gemieteten Gegenstände als Sicherheit eine Kaution zu hinterlegen.

Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der gemieteten Gegenstände und liegt im Ermessen des Vermieters (in der Regel zwischen 100 und 300 €).

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der gemieteten Objekte erhält der Mieter die hinterlegte Kaution in voller Höhe zurück. 


In folgenden Fällen behalten wir uns als Vermieter jedoch das Recht vor, die gesamte Kaution oder einen Teil davon einzubehalten:


  • Nicht mehr zurückgebrachte Mietgegenstände
  • Beschädigungen, die auf eine fahrlässige oder unsachgemässe Behandlung schliessen lassen
  • Erforderliche Aufwendungen durch übermässige Verschmutzung
  • Unentschuldigt verspätete oder versäumte Rückgabe der Mietobjekte ohne Einwilligung des Vermieters


Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. 


Der Mieter haftet für beschädigte oder nicht mehr zurückgebrachte Mietgegenstände vollumfänglich. Das schliesst auch Personenschäden ein, die auf eine fahrlässige Installation, unzureichende Sicherung oder falsche Bedienung der Anlage durch den Mieter oder durch den Mieter beauftragte Person zurückzuführen sind.


Die Haftung beschränkt sich dabei nicht auf die Höhe der hinterlegten Kaution, sondern kann diese übersteigen.


Infos zu Reservierung und Stornierung


Gründe für das Nichtzustandekommen einer geplanten Party oder eines organisierten Events kann es viele geben.


Betreffend Stornierung einer Reservation unterscheiden wir zwei Fälle:


1. Bei Reservation ohne Anzahlung

Im Falle einer Stornierung einer Reservation übernehmen wir als Vermieter die eventuell damit für uns verbundenen finanziellen Risiken vollumfänglich.

Das bedeutet: Eine Stornierung führt für Dich zu keinerlei Kosten.


2. Reservation mit Anzahlung

Eine Anzahlung stellt für Dich als Mieter als auch für uns als Vermieter eine gewisse Sicherheit dar, dass der Mietvertrag beidseitig erfüllt wird.

  • Wird der Mietvertrag durch Dich als Mieter nicht erfüllt, haftest Du mit der getätigten Anzahlung.
  • Wird der Mietvertrag durch "WT-Sound" als Vermieter nicht erfüllt, haftet "WT-Sound" in doppelter Höhe der Anzahlung.


Was ist mit Corona?

Corona-bedingte Stornierungen oder auch Stornierungen aufgrund 'Höherer Gewalt' sind (auch kurzfristig) durch den Mieter aber auch durch den Vermieter IMMER möglich und nie mit Kosten für Mieter oder Vermieter verbunden.

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